Fördermöglichkeiten für Beschäftigte

Haben Sie Ihren Wohn- und Arbeitssitz in NRW? Falls ja, könnten unterschiedliche Fördermöglichkeiten für Sie infrage kommen. Als vom Land NRW anerkannter Weiterbildungsanbieter informieren und beraten wir Sie gerne zu den Themen Bildungsscheck, Bildungsurlaub und Bildungsgutschein.

Individueller Bildungsscheck für Privatpersonen

Die Voraussetzungen im Überblick

Was wird gefördert?

Wie läuft die Förderung ab?

Betrieblicher Bildungsscheck für Unternehmen

Die Voraussetzungen im Überblick

Was wird gefördert?

Wie läuft die Förderung ab?

Individueller Bildungsscheck für Privatpersonen

Die Voraussetzungen im Überblick
  • Menschen, die in Nordrhein-Westfalen wohnen
  • Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen bei alleinerziehenden oder einzeln veranlagten Menschen darf maximal 40.000€ betragen und bei gemeinsam veranlagten Menschen 80.000€. Ein entsprechender Nachweis darf nicht älter als 3 Jahre sein.
  • Auch verbeamtete Lehrkräfte dürfen den individuellen Bildungscheck bei Erfüllung der beiden Kriterien nutzen.
  • Pro Kalenderjahr 1 Bildungsscheck: Damit Sie sich kontinuierlich weiterbilden können, können Sie den individuellen Bildungscheck jedes Jahr nutzen.
  • Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Teilnahmegebühren für die Fortbildung, max. 500,- €
  • Grundlage für die Förderung ist die Rechnung des Fortbildungsanbieters
  • Unterbringung, Verpflegung und Fahrtkosten sind nicht förderfähig

 

Beispiel: Kostet eine Fortbildung 389,-€, zahlen Sie mit dem individuellen Bildungscheck lediglich 194,50€. Bei einer Weiterbildung mit Kosten in Höhe von 2.490,-€ würden Sie das Maximum von 500,-€ sparen und entsprechend 1.990,-€ zahlen.

  • Suche nach einer Beratungsstelle über die Beratungsstellensuche
  • Beratungsgespräch vereinbaren (Klären Sie dabei, welche Unterlagen Sie mitbringen sollten, z. B. Nachweis über zu versteuerndes Einkommen oder Informationen zur Weiterbildung.)
  • Persönliches Beratungsgespräch führen (Dies ist bislang ausschließlich vor Ort – und nicht digital – möglich.)
  • Bildungscheck erhalten (Spätestens einen Tag vor Beginn der Fort- oder Weiterbildung sollten Sie sich den Bildungscheck ausstellen lassen.)
  • Den Bildungsscheck beim Fortbildungsanbieter einreichen (Geben Sie den Bildungscheck bei dem Anbieter Ihrer Fort- oder Weiterbildung ab. Dieser stellt Ihnen eine reduzierte Rechnung aus und kümmert sich selbst um den Erhalt der Förderung. Sie müssen nichts mehr tun.)

Betrieblicher Bildungsscheck für Unternehmen

Die Voraussetzungen im Überblick
  • Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen wohnen: Beschäftigte von Unternehmen, welche ihren Sitz oder ihre Arbeitsstätte in NRW haben, können davon profitieren.
  • Kleinst- und Kleinunternehmen: Maximal 50 Vollzeitäquivalente sind in dem Unternehmen beschäftigt. Dabei werden nicht die Anzahl der beschäftigten Menschen berücksichtigt, sondern die gesamte Arbeitszeit. Sollten also viele Teilzeitbeschäftigte tätig sein, lohnt sich eine Prüfung der sog. Vollzeitäquivalenten in der Personalabteilung.
  • 10 Beschäftigte pro Jahr profitieren: Unternehmen dürfen pro Jahr bis zu 10 Bildungschecks einsetzen. Beschäftigte dürfen den Bildungsscheck allerdings nicht mehrfach in einem Jahr nutzen.
  • Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Teilnahmegebühren für die Fortbildung, max. 500,- €
  • Grundlage für die Förderung ist die Rechnung des Fortbildungsanbieters
  • Unterbringung, Verpflegung und Fahrtkosten sind nicht förderfähig

 

Beispiel: Kostet eine Fortbildung beispielsweise 389,-€, zahlt das Unternehmen dem betrieblichen Bildungscheck lediglich 194,50€. Bei einer Weiterbildung mit Kosten in Höhe von 2.490,-€ würde das Maximum von 500,-€ gespart und entsprechend 1.990,-€ in Rechnung gestellt.

  • Suche nach einer Beratungsstelle über die Beratungsstellensuche
  • Beratungsgespräch vereinbaren (Klären Sie dabei, welche Unterlagen Sie mitbringen sollten, z. B. Nachweis über zu versteuerndes Einkommen oder Informationen zur Weiterbildung.)
  • Persönliches Beratungsgespräch führen (Dies ist bislang ausschließlich vor Ort – und nicht digital – möglich.)
  • Bildungscheck erhalten (Spätestens einen Tag vor Beginn der Fort- oder Weiterbildung sollten Sie sich den Bildungscheck ausstellen lassen.)
  • Den Bildungsscheck beim Fortbildungsanbieter einreichen (Geben Sie den Bildungscheck bei dem Anbieter Ihrer Fort- oder Weiterbildung ab. Dieser stellt Ihnen eine reduzierte Rechnung aus und kümmert sich selbst um den Erhalt der Förderung. Sie müssen nichts mehr tun.)

Bildungsurlaub

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub finden Sie hier.

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit