Individueller Bildungscheck – mit der DenkArbeit.Ruhr möglich!
50% Kostenerstattung, maximal 500,-€
Für Menschen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 20.000,-€ und 40.000,-€
Förderung durch das Land NRW (MAGS) mit Mitteln aus dem ESF
Weitere Informationen zum individuellen Bildungscheck finden Sie hier.
Bildungsurlaub – mit der DenkArbeit.Ruhr möglich!
max. 5 Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr bei Weiterzahlung des Arbeitsentgelts
Beantragung von bis zu zehn Tagen (Anspruch aus dem Vorjahr inbegriffen) möglich
Antragsstellung mind. sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung
bei Unternehmen mit mind. zehn Beschäftigten
beschäftigt seit mind. sechs Monaten
nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen einer anerkannten Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung möglich
Die Weiterbildung darf maximal 500 km (Luftlinie) von der NRW-Landesgrenze entfernt sein (Ausnahmen: Gedächtnisorte und Gedenkstätten, die der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen)
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub finden Sie hier.
Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslose und Beschäftigte
Förderung von (außer-)betrieblicher beruflicher Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt oder Kenntnisse vermittelt, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden
Es kann ein Eigenanteil anfallen, Übernahme erfolgt durch den Arbeitgeber
Sowohl Weiterbildung als auch Einrichtung müssen für die Förderung zugelassen sein (AZAV-Zertifizierung)
Weitere Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie hier.
Bildungsprämie des Bundes (Komponente Prämiengutschein) – mit der DenkArbeit.Ruhr möglich!
50% Kostenerstattung, maximal 500,-€
Für Menschen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000,-€ maximal
Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche
Weitere Informationen zur Bildungsprämie des Bundes finden Sie hier.
Steuerspartipps
Als Werbungskosten können Sie Kosten für Fort- und Weiterbildung gewinnbringend bei Ihrer Steuererklärung angeben. Tipps dazu finden Sie hier: