Fördermöglichkeiten für Beschäftigte

Haben Sie Ihren Wohn- und Arbeitssitz in NRW? Falls ja, könnten unterschiedliche Fördermöglichkeiten für Sie infrage kommen. Als vom Land NRW anerkannter Weiterbildungsanbieter informieren und beraten wir Sie gerne zu den Themen Bildungsscheck, Bildungsurlaub und Bildungsgutschein.

Individueller Bildungsscheck für Privatpersonen

Die Voraussetzungen im Überblick

Was wird gefördert?

Wie läuft die Förderung ab?

Individueller Bildungsscheck für Privatpersonen

Die Voraussetzungen im Überblick
  • Menschen, die in Nordrhein-Westfalen wohnen
  • Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen bei alleinerziehenden oder einzeln veranlagten Menschen darf maximal 40.000€ betragen und bei gemeinsam veranlagten Menschen 80.000€. Ein entsprechender Nachweis darf nicht älter als 3 Jahre sein.
  • Auch verbeamtete Lehrkräfte dürfen den individuellen Bildungscheck bei Erfüllung der beiden Kriterien nutzen.
  • Pro Kalenderjahr 1 Bildungsscheck: Damit Sie sich kontinuierlich weiterbilden können, können Sie den individuellen Bildungscheck jedes Jahr nutzen.
  • Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Teilnahmegebühren für die Fortbildung, max. 500,- €
  • Grundlage für die Förderung ist die Rechnung des Fortbildungsanbieters
  • Unterbringung, Verpflegung und Fahrtkosten sind nicht förderfähig

 

Beispiel: Kostet eine Fortbildung 389,-€, zahlen Sie mit dem individuellen Bildungscheck lediglich 194,50€. Bei einer Weiterbildung mit Kosten in Höhe von 2.490,-€ würden Sie das Maximum von 500,-€ sparen und entsprechend 1.990,-€ zahlen.

  • Suche nach einer Beratungsstelle über die Beratungsstellensuche
  • Beratungsgespräch vereinbaren (Klären Sie dabei, welche Unterlagen Sie mitbringen sollten, z. B. Nachweis über zu versteuerndes Einkommen oder Informationen zur Weiterbildung.)
  • Persönliches Beratungsgespräch führen (Dies ist bislang ausschließlich vor Ort – und nicht digital – möglich.)
  • Bildungscheck erhalten (Spätestens einen Tag vor Beginn der Fort- oder Weiterbildung sollten Sie sich den Bildungscheck ausstellen lassen.)
  • Den Bildungsscheck beim Fortbildungsanbieter einreichen (Geben Sie den Bildungscheck bei dem Anbieter Ihrer Fort- oder Weiterbildung ab. Dieser stellt Ihnen eine reduzierte Rechnung aus und kümmert sich selbst um den Erhalt der Förderung. Sie müssen nichts mehr tun.)

Bildungsurlaub

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub finden Sie hier.

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit